BuT Bildungs- und Teilhabepaket
Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Dazu zählen zum Beispiel das Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, Beiträge für sportliche und kulturelle Aktivitäten, Ausflüge, Klassenfahrten oder auch Nachhilfe.
Die Leistungen des Bildungspakets
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Informationen zur Bildung- und Teilhabe
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Flyer BuT Allgemeine Informationen Deutsch
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